Allgemeine Geschäftsbedingungen

                             

1. Allgemeines

Nachstehende Bestimmungen sind Vertragsbestandteil und werden

vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Mündliche Nebenabreden

haben ihre Gültigkeit.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen verbindlich.

 

2. Lieferfrist

Höhere Gewalt und Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich

erschweren oder unmöglich machen ( z.B. Streik, Materialverknap -

pung beim Vorlieferanten usw.), berechtigen die Lieferfirma, die

Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.

Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzug oder Nichterfüllen

sind ausgeschlossen.

 

3. Gewährleistung

Gewährleistung wird für die einwandfreie Ausführung der zu 

leistenden Arbeit übernommen : Für Material gilt die vom Vorliefer -

anten geleistete Gewähr. Bei Sachmängeln ist die Lieferfirma nach

ihrer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile und bei Unvollständigkeit zur Nach -

lieferung verpflichtet. Alle anderen Ansprüche, gleich aus welchem

Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausge -

schlossen. Kleine Abweichungen in Farbe, Ausführung sowie tech -

nische Änderungen bleiben vorbehalten.

 

4. Mängelrügen

Etwaige Mängelrügen können nur innerhalb 10 Tagen nach Lieferung schriftlich berücksichtigt werden. Sie entbinden nicht von 

der vereinbarten Zahlungspflicht.

 

5. Zahlung

Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ist die Lieferfirma berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskont -

satz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Mit schuldbe -

freiender Wirkung kann Zahlung nur direkt an die Lieferfirma ge -

leistet werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferfirma behält sich das Eigentum an den von ihr geleisteten

Erzeugnissen vor bis zur vollständigen Bezahlung aller offen -

stehenden Rechnungen. Bis dahin dürfen die Erzeugnisse weder

weiterverkauft, verliehen, verpfändet oder verschenkt werden.

 

7. Montage

Der Besteller gestattet der Lieferfirma bzw. der von ihr beauftragten

Montagefirma das Betreten des Grundstücks, um alle mit der 

Montage verbundenen Arbeiten vornehmen zu können. Mauer -

durchbrüche, Stemm- und Montagearbeiten, die notwendig sind, 

um die Elemente fachmännisch zu montieren, werden von dem

Käufer anerkannt. Kann die Montage nach vorheriger Ankündigung

nicht vorgenommen werden, durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen Kosten zu ersetzen.

Für Schäden, die beim Aus oder Einbau am Baukörper unvermeid-

bar sind, übernimmt die Liefer- bzw. Montagefirma keine Haftung.

Etwa notwendig werdende Verputzarbeiten gehen zu Lasten des 

Bestellers.

 

8. Sonstige Bedingungen

Bei Abnahmeverzug wird der Käufer für den gesamten Kaufpreis

vorleistungspflichtig. Die dadurch entstandenen Versandkosten,

Mahnspesen, Gerichts- und Anwaltskosten sowie sonstige Aus -

lagen hat der Käufer zu ersetzen.

Falls der Käufer mit Einverständnis des Verkäufers vom Vertrag 

zurücktritt, so sind 40 % des Kaufpreises als Entschädigung für

entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu bezahlen, ohne

dass es eines Schadensnachweises bedarf.

Soweit der Besteller Gebäudeeigentümer ist, versichert er, dass er

in seiner Verfügungsbefugnis nicht beschränkt ist. Besteller, die nicht Gebäudeeigentümer sind, erklären, dass sie mit Wissen und 

Zustimmung des Eigentümers den Vertrag abschließen und sich der Eigenhaftung als Vertreter bewußt sind.

 

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Fa. Dietrich Tröger


Dorfstraße 22 A

08352 Raschau - Markersbach

 

Telefon:    03774/86404

Fax :    03774/820780

E-Mail :

heizung-sanitaer@

klempnerei-troeger.

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Mo.-Fr. :

08:30  - 13:00 

Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

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